Dieses Video ist ein Geschenk für jeden der sich die Zeit erlaubt es in Ruhe auf sich wirken zu lassen!

Ich empfehle allen die auf Grund des Interesses an dem offenen Brief hier auf dieser Seite verweilen einen kurzen Ausflug in die Minute 37 - 38 (grad ;-) ) als Einstieg, dann lesen sie bitte zuerst den Brief und schauen sich das Video in Ruhe an, es wird ihnen wie Schuppen aus den Haaren fallen :-)

Sollten sie nicht wissen wie sie die 37. Minute ansteuern, dann biete ich Ihnen kostenlose Unterstützung beim Erlernen von Umgang mit den neuen Medien via Mail ;-)       drhumoris@web.de 

wenn es ruckelt einfach direkt bei youtube suchen und dort schauen.

Sehr geehrter Herr Esch,

meine sehr geehrten Damen und Herren Bundestagsabgeordnete

 

in der nachfolgend aufgeführten Sache:

 

Gesetzliche Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangs-maßnahme i.S.d. § 1906 BGB (sog. „Zwangsbehandlung“) - Bundestagsdrucksache 17/11513

 

erlaube ich mir aus gg. rechtlichem und persönlich betroffenen Ansatz eine schriftliche Stellungnahme im Rahmen einer als Petition gedachten Zuschrift an sie zu übersenden und bitte sie um ggf. zielführende Weiterleitung an alle möglichen zuständigen Gremien.

 

In dem o.a. Gesetzgebungsverfahren sollte auf keinen Fall darauf verzichtet werden den von evt. Zwangsmaßnahmen Betroffenen eine ausreichende Zeit zur medikamentenfreien Rekonvaleszenz und Reaktionszeit auf drohende Zwangsmaßnahmen einzuräumen, und zwar gesetzlich verankert.

Eine, wie bei Unterbringungsbeschlüssen in der Praxis übliche Schnelldiagnose durch einen oft dem Patienten unbekannten Arzt, der nach kurzer Inaugenscheinnahme des Patienten eine Diagnose und eine damit einhergehende Empfehlung zur Zwangsbehandlung auf Grund eines Unterbringungsbeschlusses erlässt gibt es faktisch und in der Praxis üblicherweise angewendet bereits, und dies wird täglich in der Psychiatrie praktiziert.

 

Eine darüber hinausgehende weitere Einschränkung der persönlichen Rechte eines Patienten im Rahmen von zwangsweiser Verabreichung von in Ihrer Wirkung ausschliesslich und korrekterweise nur vom Betroffenen selbst zu beurteilenden Medikamenten wäre ein solch harscher Eingriff in die Menschenrechtssphäre, dass ich und im Hintergrund auch die Interessenvertreterverbände der Psychiatrieerfahrenen mit Sicherheit nicht vor einem Gang zum Gerichtshof der UN zurückscheuen würden, den dieses Gesetz würde sich gegen das Gesetz des Rechtes auf körperliche Unversehrtheit wenden.

 

In der Sache ist, um ihnen meine Argumentation nahe zu bringen, es mit Sicherheit sinnvoll, wenn außer den außenstehenden Gutachtern hier auch reflektionsfähige direkt Betroffene von den Gremien gehört werden.

Dieses Gesetz darf, ganz besonders vor dem Hintergrund der Gesetzesinterpretationen und Umsetzungen im Nationalsozialismus die hierbei scharf tangiert würden, nicht ohne entsprechende in der Praxis funktionable Sicherheitszone durch Setzung einer Zeitblockade im Gesetzestext, die die Ärzte daran hindert ( und auch die Betreuer ) unbequeme Meinungen, persönliche und glaubensdogmatische Inhalte von psychisch nicht ad hok einzuordnenden menschlichen Charakteren durch Mittelgabe sozusagen hinweg zu spülen.

 

Und genau da liegt, ich formuliere einmal salopp, der Hase im Pfeffer. Die Missbrauchsgefahr ist enorm groß und eine Umkehr der Beweislast, die bei Unterbringungsbeschlüssen heute schon, wie bereits geschildert, Gang und Gäbe ist darf es und wird es solange ich atmen kann hoffentlich nicht geben in dieser Bundesrepublik Deutschland.

 

Ich selbst habe vor kurzem eine dieses Thema betreffende Erfahrung gemacht, die mich in Mark und Bein erschüttert hat. Gerne berichte ich Ihnen davon, wenn es in der Sache zuträglich und erforderlich erscheint. Ich will hier nur in aller Kürze darauf hinweisen, dass ich auf Grund einer für mich bis dato nicht nachvollziehbaren Situation und wahrscheinlichen Aussage einer mir unbekannten Person und dem nicht Vorhandensein einer konkreten Anzeige, ich trotzdem für 14 Tage zwangsweise und danach aus Verunsicherung meiner Persönlichkeit und aufgenötigter Behandlung mit Psychopharmaka entgegen meines ausgesprochenen Willens und meiner Einsicht zu diesen Behandlungsinhalten, weitere 5 Wochen in stationärer Behandlung in der Psychiatrie mich befinden musste.

 

Es war mir während dieser Zeit weder möglich gegen die wie eine Mauer stehende Lehrmeinung zu argumentieren, noch wurde trotz meines flehentlichen Bittens es zu unterlassen ein Medikament, dass den allseits bekannten Namen Haldol trägt, mir nicht verabreicht.

Wie gesagt im sublimen Bereich findet die jetzt auf den Weg gebrachte Zwangsbehandlung bereits statt. Eine weitere Reglementierung ist definitiv nicht nötig, weil ein Unterbringungsbeschluss dem Arzt die faktische Macht gibt eine Medikamentenbehandlung auch gegen den Willen des Patienten durch zu führen.

Ich habe miterlebt was in der Psychiatrie an Dramen sich abspielt, man muss dem nicht noch eine Krone der absoluten Unangreifbarkeit der Ärzteschaft auf Grund von möglicherweise nie anfechtbaren Behandlungsfehlern in der Psychiatrie aufsetzen.

 

Und um nichts anderes geht es bei dieser Gesetzesvorlage letzten Endes, der Arzt und der Betreuer eines Patienten wird zum Oberbefehlshaber über den Körper eines Individuums das bei Führung eines vernünftigen Gespräches in der Lage wäre nein zu etwas zu sagen, wenn man ihn denn ließe, und sich ein wenig mehr von der Zeit die man angeblich nicht mehr hat, nähme.

 

Wie wollen Sie sich denn zu der Tatsache einer Patientenverfügung stellen ?

Ein Mensch der Krebs hat und die Behandlung verweigert kann doch auch nicht gezwungen werden Medikamente zu nehmen, wie passt dieses in das scheinbare Sorgen um die Gesundheit von Leib und Leben eines psychisch Kranken.

 

Auch hierzu muss Stellung genommen werden.

 

Sie erkennen mit Sicherheit auf Grund meines Vortrages meine Damen und Herren der Fraktionen des Bundestags, dass bei Verabschiedung dieses Gesetzes nur mal wieder ein weiteres Gerichtsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht provoziert würde und dieses sogar in die Situation kommen könnte sich von der UN belehren lassen zu müssen.

Ersparen sie der Republik ein nicht tragbares Gesetz, dazu rufe ich sie hiermit eindringlich auf, auch eingedenk der Tatsache, dass sie selbst sehr geehrte Damen und Herren letzten Endes nicht davor gefeit sind irgendwann einmal persönlich mit einer Lebenssituation konfrontiert zu werden, in der man gegen sie oder einen Ihnen nahe stehenden Menschen selbst solch eine Behandlung anwenden will.

 

Ich werde die weitere Entwicklung in dieser Sache mit großer Spannung verfolgen und mir danach ein persönliches Stück neue Erkenntnis über die Qualität deutscher Politik und ihrer Vertreter erlauben.

Es ist nicht meine Art, wie heut zu Tage fast schon üblich, über Politiker zu lästern und zu schimpfen, aber sie müssen sich an der Logik von gegebenen Sachlagen und ihren Reaktionen darauf messen lassen, ich wünsche den Gremien die dieses bearbeiten einen ganz klaren Blick und die Bereitschaft aus dem Fahrwasser der Parteiraison auch einmal auszuscheren, wenn es um Wahrhaftigkeit im Leben geht.

 

 

Ich danke Ihnen für die gefällige Wahrnehmung meiner Zeilen und bin nach wie vor noch nicht bereit mich zu schämen ein Deutscher zu sein, wenn sie verstehen was ich damit transportieren will.

 

Mit freundlichen Grüßen und mit Hochachtung vor Ihrem täglichen tun verbleibe ich

 

Rainer Müller